Softwarefehler

oder Anwenderfehler? Das herauszubekommen und gerichtsfest darzustellen, kann ganz schön schwierig sein. Aber hier kann ich Ihnen mit meinen langjährigen Erfahrungen als öffentlich bestellter und vereidigter EDV-Sachverständiger behilflich sein.

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Privatgutachten

Privatgutachten für Versicherungen und Unternehmen schaffen Anspruchsgrundlagen für Zivilstreitigkeiten. Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten EDV Sachverständigen garantieren Fachkompetenz und Unabhängigkeit.

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Gerichtsgutachten

Die entsprechende Bestellung des EDV Sachverständigen Brock erfolgt direkt durch das Gericht (bundesweiter Einsatz) oder durch die zuständige Staatsanwaltschaft. Bei Rechtsstreitigkeiten, bei selbständigen Beweisverfahren oder strafrechtlichen Untersuchungen arbeite ich parteineutral.

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Kritische Infrastrukturen

Ohne EDV/IT geht heute nichts mehr. Komplexe Geschäftsprozesse erfordern komplexe EDV/IT-Systeme. Hier helfe ich Ihnen bei der Entwicklung eines Informationssicherheits-Management-Systems ("IMS"). So haben Sie relevante Gefahren immer "auf dem Schirm".

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Apple und sein geistiges Eigentum

Apple ist schon etwas besonders. Vermutlich war Steve Jobs eins der größten "Tech-Genies", die wir auf diesem Planeten je hatten. Sein Geschäftssinn und seine Weitsicht waren legendär. Geschichten erzählen, wie damals im Palo Alto Research Center "PARC", das seinerzeit von Xerox betrieben wurde, zum ersten Mal eine Maus gesehen hatte. Er erkannte sofort den Nutzen und Apple warfen die ersten Computerhersteller, die ihre Computer mit einer Maus ausstatteten. Hier gibt es noch mehr Geschichten: https://www.mac-history.de/apple-geschichte-2/2012-01-29/apple-und-xerox-parc Danach "bezahlte"  Apple den "Eintritt ins "PARC" mit Apple-Aktien... umsonst ist der Tod...

Ein Vorfall hat jetzt das "neue Apple" neugierig gemacht: Das StartUp "Correlium" hat eine Methode entwickelt, wie Apple Betriebssysteme  virtualisiert werden können. Durch die Virtualisierung sollen Sicherheitsforscher Sicherheitslücken schneller entdecken können. Apple wirft Correlium den Diebstahl seiner geistigen Eigentums vor, denn die Nutzung wurde von Apple nicht autorisiert. Bei der Virtualisierung der Geräte hat der Anwender einen Terminalzugriff in die Geräte, ohne ein solches Gerät kaufen zu müssen. Prozesse, die sonst auf den Apple-Geräten in verschlüsselten Speicherbereichen laufen, können mit Hilfe von Correlium wie auf dem Seziertisch analysiert werden.

Apple geht jetzt an Kunden von Correlium z.B. gegen "L3 Harris Technologies" oder die "Santander Bank". Weder L3 Harris, noch Santander sind "kleine Fische". L3 Harris verdient ihr Geld u.a. als "Security Contractor" für US-Nachrichtendienste (daneben gibt es auch noch Rüstungs- und Technologiesparten). Santander ist die zweitgrößte Bank Europas. Santander behauptet z.Zt. gar nicht Kunden von Correlium zu sein (Quelle: https://appleinsider.com/articles/20/02/22/santander-intel-contractor-l3harris-technologies-drawn-into-apple-vs-corellium-battle). Und bei L3 Harris soll gar nicht die Firma selbst, sondern deren Tochter "Azimuth Securities" der Anwender von Correlium sein.

Diese Sachverhalte zeigen, wie ernst es Apple mit dem Schutz seines geistigen Eigentums ist: Steve Jobs hatte seinerzeit schwer darunter zu leiden, dass nach seiner Ansicht Microsoft etliche Ideen, die Apple in seinen Produkten umgesetzt hatte, auf Windows "übertragen" hatte, ohne dafür zu bezahlen. Das sollte Apple niemals wieder passieren.

Der EDV-Sachverständige Brock meint: Ich kann Apple verstehen.

 


RSS - EDV Sachverständiger Brock aus Bochum (2019)

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