Softwarefehler

oder Anwenderfehler? Das herauszubekommen und gerichtsfest darzustellen, kann ganz schön schwierig sein. Aber hier kann ich Ihnen mit meinen langjährigen Erfahrungen als öffentlich bestellter und vereidigter EDV-Sachverständiger behilflich sein.

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Privatgutachten

Privatgutachten für Versicherungen und Unternehmen schaffen Anspruchsgrundlagen für Zivilstreitigkeiten. Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten EDV Sachverständigen garantieren Fachkompetenz und Unabhängigkeit.

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Gerichtsgutachten

Die entsprechende Bestellung des EDV Sachverständigen Brock erfolgt direkt durch das Gericht (bundesweiter Einsatz) oder durch die zuständige Staatsanwaltschaft. Bei Rechtsstreitigkeiten, bei selbständigen Beweisverfahren oder strafrechtlichen Untersuchungen arbeite ich parteineutral.

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Kritische Infrastrukturen

Ohne EDV/IT geht heute nichts mehr. Komplexe Geschäftsprozesse erfordern komplexe EDV/IT-Systeme. Hier helfe ich Ihnen bei der Entwicklung eines Informationssicherheits-Management-Systems ("IMS"). So haben Sie relevante Gefahren immer "auf dem Schirm".

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Apple und NFC (2019)

Apple unterstützt ab IOS 13 die NFC Schnittstelle und erlaubt es so, z.B. den YubiKey zu benutzen. Google nutzt es schon länger und hat alle Mitarbeiter mit einem Yubikey ausgestattet. Mit Hilfe des kleinen "Dongles" kann man eine Hardware-2 Faktor-Authentifizierung auf IOS-Geräten umsetzen. Es gibt verschiedene Versionen des Yubikeys. Ganz neu ist die Version "5Ci", die auf der einen Seite einen Lightning-Stecker und auf der anderen Seite einen USB-C Stecker hat. Der kostet so ca. 60 EUR. Andere Versionen gibt es ab ca. 30,- EUR.

Zur Freigabe muss man dann den YubiKey ans iPhone halten. Apple unterstützt den YubiKey nicht nur lesend, sondern auch schreibend. Aber nicht nur Apple, sondern auch etliche andere Dienste unterstützten YubiKey: Die Liste gibt es hier: https://www.yubico.com/works-with-yubikey/catalog/.

IOS unterstützt zwar jetzt YubiKey, jedoch noch nicht der Safari Browser. Da muss man dann auf Chrome ausweichen, aber will man das? An solchen Stellen ist die "Hingabe", die Apple solchen Drittanbieter-Lösungen widmet, immer wieder enttäuschend.

Vor dem Kauf ist noch empfehlenswert zu prüfen, wie "Ihr Dienst", den Sie mit Yubikey nutzen, auf einen defekten Yubikey reagiert. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollten in Ihre Kaufentscheidung einfließen.

Der EDV Sachverständige Brock rät: Sicherheitshalber sollte man sich zwei Yubikeys zulegen und auch beide Geräte jeweils für den gewünschten Dienst registrieren. Falls so ein Ding dann nämlich mal kaputtgehen sollte, wäre es ... ungünstig...


RSS - EDV Sachverständiger Brock aus Bochum (2019)

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