Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Die entsprechende Bestellung des EDV Sachverständigen Brock erfolgt direkt durch das örtliche Gericht oder durch die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Abrechnung erfolgt durch das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz ("JVEG"). Zu untersuchen sind jeweils nur die Beweisbeschluss formulierten Untersuchungsfragen bzw. bei staatsanwaltschaftlichen Aufträgen die dort formulierten Untersuchungsbereiche.

Der EDV Sachverständige Brock ist seit 1997 von der IHK mittleres Ruhrgebiet zu Bochum öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
- Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung
- den Einsatz und Betrieb von PCs und verteilten Systemen

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer nach §36 der Gewerbeordnung (GewO) garantiert die persönliche Unabhängigkeit und Integrität , sowie für das Vorhandensein einer hohen Sachkunde.

Die öffentliche Bestellung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse. Sie ist keine Berufszulassung und auch nicht Voraussetzung für die Tätigkeit als Sachverständiger, sondern eine Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Gerichte und Auftraggeber sollen darauf vertrauen können, dass diese Sachverständigen ihre Gutachten qualitativ hochwertig, unabhängig, unparteiisch und nach besten Wissen und Gewissen erstatten.

Der EDV Sachverständige Brock garantiert Ihnen bei der Erstellung von Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften eine unparteiische, unabhängige und weisungsfreie Aufgabenerfüllung.

Aufgrund meines fundierten Wissens, zahlreicher Fortbildungen und langjähriger Berufserfahrungen werden auch komplizierte Sachverhalte übersichlich und verständlich erarbeitet und verständlich dargestellt.


RSS - EDV Sachverständiger Brock aus Bochum (2019)

Der Verwendung von Cookies können Sie hier widersprechen. Wir verwenden allerdings überhaupt keine "Tracking-Cookies". Unsere Webseite verwendet aber "Session-Cookies", um bestimmte Einstellungen (z.B. die Einstellung einer Anzeige-Sprache) zu speichern. Wenn Sie das nicht wünschen, können Sie das in Ihrem Browser deaktivieren.